Von: luk
Bozen – Die Einreichfrist für Ansuchen um 7,7 Millionen Euro aus dem Aufbaufonds (Pnrr) für Präzisionsmaschinen in der Landwirtschaft wurde um zwei Monate verlängert. Das hat die Landesregierung beschlossen.
Der mit EU-Geldern finanzierte, staatliche Aufbau- und Resilienzplan (Pnrr) stellt für die Modernisierung in der Landwirtschaft allein für Südtirol 7,78 Millionen Euro zur Verfügung. Ursprünglich war der 31. März letzter Einreichtermin für Ansuchen durch landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) und landwirtschaftliche Dienstleister. Dieser Termin wurde nun auch auf staatlicher Ebene verlängert – und zwar können die Ansuchen bis 31. Mai eingereicht werden, bis 31. August können sie begutachtet werden. Die Landesregierung hat diese Regelung nun heute (23. April) mit Beschluss übernommen. Im Beschluss angeführt wird die neue “De minimis”-Verordnung auf EU-Ebene, welche den Maximalbetrag von 200.000 Euro auf 300.000 Euro im Dreijahreszeitraum für Antragsteller, die nicht Primärerzeuger sind, anhebt. Weiterhin nicht gefördert werden Investitionen in der Forstwirtschaft und in der Verarbeitung und Vermarktung.
Bürokratieaufwand etwas erleichtert
Die Maßnahme ist eine parallele Maßnahme zur traditionellen Landesförderung, allerdings mit höherem Bürokratieaufwand. Dieser wurde jetzt etwas erleichtert, beispielsweise können die Erklärungen für elektrische Komponenten durch den Hersteller etwas vereinfacht werden, auch braucht es kein beeidetes technisches Gutachten mehr als Voraussetzung für die Auszahlung des Beitrags – es reicht der Bericht eines befähigten Technikers. “Diese Pnrr-Maßnahme ist interessant besonders für Junglandwirte, die 80 Prozent der anerkannten Kosten zugesprochen erhalten – die anderen 65 Prozent”, erklärt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher und appelliert an die Landwirtinnen und Landwirte: “Da es unwahrscheinlich ist, dass auf Staatsebene das gesamte vorgesehene Kontingent ausgeschöpft wird, ist die Chance, dass jeder Antragsteller und jede Antragstellerin, die ein Ansuchen einreichen, auch den Beitrag ausbezahlt bekommen, sehr hoch.”
Mindestens müssen 5000 Euro investiert werden. Abgesehen von elektrisch oder mit Methan betriebenen Maschinen können jetzt auch für alle anderen Maschinen die effektiven Kosten mehr als 70.000 Euro betragen; die anerkannte Ausgabe bleibt aber weiterhin für elektrische Traktoren bei 70.000 Euro und für alle anderen Maschinen (auch kumulierbar) bei 35.000 Euro. Beiträge gibt es vorwiegend für Maschinen und Geräte, die in der sogenannten Präzisionslandwirtschaft eingesetzt werden, um negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.
Drei Kategorien
Gefördert werden Investitionen in drei Kategorien. Die erste – und für wohl Südtirol interessanteste – sind landwirtschaftlich genutzte Maschinen, Anbau- und Hilfsgeräte, die innovative Ausstattungsmerkmale aufweisen, wie Isobus-Kompatibilität, Fernwartungssysteme oder automatische Leitsysteme. Beispiele sind in erster Linie Sprühgeräte, Hebebühnen, Erntemaschinen, Mähmaschinen, Düngerstreuer, Futtermischwagen, oder Entmistungsroboter der neuesten Generation. In die zweite Investitionskategorie fallen mit Biomethan oder Elektrizität angetriebene Traktoren, wenn zugleich ein alter Traktor verschrottet wird. Die dritte Kategorie zugelassener Investitionen umfasst innovative Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme, nicht aber Rohrleitungen für Bewässerungsanlagen.
Die umfassend dokumentierten Ansuchen um die Beiträge können bis 31. Mai online über das Sian-Portal eingereicht werden. Informationen gibt es im Amt für Landmaschinen und biologische Produktion.