Von: luk
Bozen – Öffentliche Körperschaften können im Rahmen des Projektes “Plus +35” Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung anbieten. Das Land stockt nun die Stellen aufgrund der Nachfrage auf.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie öffentliche Betriebe für Pflege und Betreuungsdienste werden seit dem Jahr 2006 bei der Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen vom Land Südtirol unterstützt. Seitdem stieß das Projekt auf rege Nachfrage, sodass das Stellenkontingent regelmäßig erweitert wurde: Ursprünglich wurden 35 Vollzeitstellen teilfinanziert, mittlerweile sind es 172 Vollzeitstellen.
Acht neue Vollzeitstellen
Darum hat Soziallandesrätin Waltraud Deeg heute (27. Juni) der Landesregierung den Vorschlag unterbreitet, das Arbeitseingliederungsprojekt um weitere acht Vollzeitstellen auf insgesamt 180 Vollzeitstellen aufzustocken. Diesem Vorhaben wurde überzeugt zugestimmt: “Die Arbeit ist ein wichtiger Aspekt, um selbstbestimmt zu leben. Dies soll auch Menschen mit Behinderungen möglich sein, weshalb wir das erfolgreiche Projekt ‘Plus +35’ weiter stärken und ausbauen wollen”, betont Landesrätin Deeg. Mit Stand Ende Mai 2023 sind durch das Arbeitseingliederungsprojekt 232 Frauen und Männer mit Behinderung in einer der öffentlichen Körperschaften angestellt.
Laut heutigem Beschluss der Landesregierung kommen die neuen Stellen sowohl dem Südtiroler Sanitätsbetrieb (vier Vollzeitstellen, derzeit werden dort 59 Stellen beansprucht) als auch den anderen am Projekt beteiligten Körperschaften (vier Vollzeitstellen, derzeit werden in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder Betrieben für Pflege und Betreuung 119 Stellen beansprucht) zu Gute.
Voraussetzungen für die Anstellung
Durch das Projekt wird die Anstellung von Menschen mit Behinderungen, welche die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, begünstigt. Zu den Voraussetzungen zählen die Eintragung in die Ranglisten zur Pflichtvermittlung, eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission sowie eine anerkannte körperliche Beeinträchtigung von mehr als 74 Prozent oder eine psychische oder kognitive Beeinträchtigung von mehr als 45 Prozent. Zudem müssen Interessierte den Nachweis der Teilnahme an einem Arbeitseingliederungsprojekt vorbringen sowie im Besitz der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst sein (Sprachgruppenzugehörigkeit, Zweisprachigkeitsnachweis, Studientitel).
Interessierte öffentliche Körperschaften, die eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Behinderung im Rahmen der Pflichtquote (oder darüber hinaus) beschäftigen, werden vom Land finanziell unterstützt. Weitere Informationen zum Projekt “Plus +35” sind auf den Webseiten des Landes im Bereich Familie, Soziales und Gemeinschaft veröffentlicht oder können direkt beim Amt für Menschen mit Behinderungen eingeholt werden.