Von: bba
Bozen – Im Durchschnitt ereignen sich laut Astat-Angaben in Südtirol fast fünf Unfälle pro Tag mit Verletzten oder Toten. Im Jahr 2018 wurden 1.710 Verkehrsunfälle gezählt, bei denen 33 Personen starben und 2.220 verletzt wurden. Auch wenn niemand gerne daran denkt, so sollte man auf einen Notfall dieser Art doch vorbereitet sein – nur so kann der Schaden so klein wie möglich gehalten werden.
„Erste und wichtigste Regel im Falle eines Verkehrsunfalls ist es, möglichst Ruhe zu bewahren“, so Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS. Die Unfallstelle ist unverzüglich abzusichern: Warnblinkanlage einschalten, Sicherheitsweste anziehen und das Warndreieck in mindestens 50 Meter Entfernung aufstellen. Die Gefahrenzone sollte verlassen und die Rettungskräfte benachrichtigt werden. Dafür steht die einheitliche Notrufnummer 112 zur Verfügung.
Wenn es Verletzte gibt, muss Erste Hilfe geleistet werden. Wer geschult ist, wird Atmung und Puls kontrollieren, den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen, Blutungen stillen und so weiter. Ungeschulte leisten hingegen psychologische Hilfe, indem sie mit den Verletzten reden und Anteilnahme signalisieren, bis die Rettung kommt.
Bei Unfällen mit kleineren Sachschäden sollten die betroffenen Fahrzeuge an den Straßenrand gefahren werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
„Sollte es zu einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug kommen, sollte trotzdem immer der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. Allerdings sollte dieser nur unterzeichnet werden, wenn es keine Unstimmigkeiten beim Ausfüllen gibt“, rät Stefanie Unterweger, Versicherungsberaterin der VZS: „Je nach Auszahlungsprozedur sind bestimmte Fristen vorgesehen, innerhalb welchen der oder die
Geschädigte die Schadenssumme ausbezahlt bekommen muss. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann eine Beschwerde bei der Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass eingereicht werden.“
Wer einen Unfall mit Totalschaden erlitten hat, tut gut daran sich genau zu informieren, welche zusätzlichen Kosten von der Versicherung übernommen werden müssen. So stehen dem oder der Geschädigten, abgesehen vom Fahrzeugwert, auch die Kosten des Abschleppdienstes, jene für die Verschrottung des Fahrzeuges, die Kosten für das Parken, die Zahlung der Autosteuer für den nicht genossenen Zeitraum, die Anmeldekosten eines neuen Fahrzeuges sowie in manchen Fällen die Kosten für ein Ersatzauto zu.
Diese und noch viele weitere Informationen rund um das Thema Verkehrsunfall hat die VZS in dem Infoblatt “Verkehrsunfall: Was tun?” zusammen getragen. Ihr findet es unter http://www.verbraucherzentrale.it oder in den VZS-Büros.