Neue Unterstützung für Familien in wirtschaftlich schwieriger Lage

Wer hat Anrecht auf die Einkaufskarte für Lebensmittel?

Montag, 17. Juli 2023 | 17:14 Uhr

Von: mk

Bozen – Mit Juli wird eine neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien in wirtschaftlich schwieriger Lage aus der Taufe gehoben: Es handelt sich um eine Lebensmittel-Einkaufskarte. Darauf macht die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) aufmerksam.

Interessierte Familien müssen lediglich die ISEE aktualisieren (dies kann eventuell auch online erfolgen, wo auch eine Simulation des eigenen ISEE-Werts durchgeführt werden kann). Liegt der ISEE-Wert unter 15.000 Euro, ist die Anspruchsberechtigung automatisch festgestellt, und es braucht kein eigenes Ansuchen mehr (analog zum Vorgang beim Sozialbonus Energie). Die Karte wird von der italienischen Post über Postepay ausgestellt.

Über die Karte erhalten die Familien einen einmaligen Betrag von 382,50 Euro, in Form einer aufladbaren Debitkarte. Wer Anspruch hat, kann die Karte bei den zuständigen Postämtern abholen, laut Medienberichten ab 18. Juli 2023. Die Karten sind automatisch aktiv; um den Beitrag nicht zu verlieren, muss ein erster Einkauf innerhalb 15. September 2023 getätigt werden.

Mit der Karte können Lebensmittel des Grundbedarfs gekauft werden, aber es gibt auch Einschränkungen: Medikamente, Alkohol, Süßwaren und Sprudelgetränke dürfen nicht in den Einkaufswagen.

In den Geschäften des Großvertriebs, welche die entsprechende Konvention unterzeichnet haben, werden die Karteninhaber weitere 15 Prozent Preisnachlass auf die Produkte desselben Warenkorbs erhalten, welcher auch mit anderen Aktionspreisen kumulierbar ist.

Vom Beitrag ausgeschlossen sind Familien, die bereits Bürgereinkommen oder NASPI beziehen, bzw. Arbeitslosenunterstützungen oder andere soziale Abfederungsmaßnahmen des Staates erhalten.

Bezirk: Bozen