Von: mk
Bozen – Urlauber, denen aufgrund einer Flugverspätung der gebuchte Mietwagen nicht mehr zur Verfügung steht, sollten dies nicht so einfach hinnehmen. Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen (EVZ) gibt einige Informationen und Ratschläge zu dieser unangenehmen Situation.
“Sie haben das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt. Jetzt können wir Ihnen das Fahrzeug nicht mehr übergeben.” Mit solchen Aussagen werden verspätete Kunden immer wieder von Mietwagenfirmen abgewiesen, das zeigen Verbraucherbeschwerden beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Auch das Europäische Verbraucherzentrum Italien in Bozen hat mehrmals solche Anfragen bearbeitet. Der bereits bezahlte Mietpreis wird in diesen Fällen aber meist vom Mietwagenunternehmen einbehalten. Die rechtliche Lage ist schwierig: Einerseits müssen sich Mieter an die vereinbarte Abholzeit halten. Andererseits dürfen Vermieter das Fahrzeug nicht einfach so weiter vermieten und zweimal abkassieren.
Wem das Mietauto wegen einer Flugverspätung nicht mehr zur Verfügung steht, sollte auf die Aushändigung zu einem späteren Zeitpunkt bestehen. Wer einen neuen Mietwagen bucht, dem sollte die bereits bezahlte Miete auf den neuen Mietpreis angerechnet werden. In der Praxis sind diese Ansprüche leider nur schwer durchzusetzen.
Wie so oft, ist es am besten, diesen Fällen vorzubeugen: Man sollte bei der Buchung des Mietwagens bezüglich der Flugankunftszeit und der Abholzeit des Autos einen ausreichenden Puffer einplanen.
Bei Buchung des Mietwagens sollte man auch die entsprechende Flugnummer angeben. Überprüft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ausgewählten Mietwagenfirma: Einige garantieren die Abholung des gebuchten Autos bis zu einer Stunde nach der angegebenen Zeit für die Abholung. Ist eine Flugverspätung absehbar, ist es unabdingbar, Vermittler und Vermieter dementsprechend zu informieren (am besten schriftlich), damit die Buchung angepasst und aufrecht erhalten bleibt. Wenn man das Auto aufgrund einer Flugverspätung außerhalb der Öffnungszeiten abholen muss, sollte man darauf bestehen, dass ein Mitarbeiter der Mietwagenfirma – gegen einen entsprechenden Preisaufschlag – bis zu Ihrer Ankunft vor Ort bleibt.
Auf Nummer sicher geht man, wenn man den Mietwagen erst vor Ort bucht. Zur Hauptreisezeit kann dies natürlich riskant sein, mit etwas Glück lässt sich aber auch ein Schnäppchen machen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien kann betroffenen Urlaubern kostenlos helfen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Mietwagenfirma mit Sitz im EU-Ausland, Norwegen oder Island. Die Beraterinnen des EVZ Italien – Büro Bozen stehen für eine rechtliche Beratung unter der Telefonnummer 0471 980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org zur Verfügung.