Von: luk
Bozen – Die Südtiroler Busunternehmen mit ein oder zwei Autobussen im Fuhrpark sehen sich alsbald gezwungen, die Garagentore zum letzen Mal und für immer zu schließen. Einige Unternehmen haben sogar bereits aufgegeben. Der Grund dafür ist eine Landesbestimmung aus dem Jahr 2014. „Diese verlangt von den Kleinen zu viel und geht ganz zu Gunsten der Großen aus“, fasst der Abgeordnete Sepp Noggler zusammen, der eine Korrektur der Bestimmung fordert.
Heuer tritt nämlich für alle Busunternehmen die Vorgabe in Kraft, dass prinzipiell kein Autobus im Dienst älter als 15 Jahren sein darf. Gleichzeitig aber verlangt die Landesregierung, dass der Fuhrpark der Busunternehmen im Schnitt nicht älter als zehn Jahre sein darf. „Wenn ich sage, jeder Bus muss jünger als 15 Jahre sein, aber gleichzeitig, dass die Autobusse im Unternehmen im Schnitt jünger als zehn Jahre sein müssen, dann benachteiligt das natürlich die Kleinunternehmen mit nur einem Fahrzeug gleich doppelt“, erklärt Noggler. Denn: “Wer nur einen Autobus im Fuhrpark hat, der hat diesen also bereits nach zehn Jahren zu wechseln. Größere Unternehmen können hingegen den gleichwertigen Bus für 15 Jahre fahren, wenn sie laufend neue Fahrzeuge ankaufen, und somit den Fuhrpark “im Schnitt“ jünger als zehn Jahre halten.”
Die Neuregelung durch die Landesregierung führt laut Noggler zu einer klaren Ungleichbehandlung der Kleinstunternehmen mit den größeren Busgesellschaften. „Die Folge der Neuregelung ist: Für Kleinstunternehmen kann sich die Investition nicht mehr lohnen und sie verschwinden vom Markt, während daraufhin die Großen gleich den gesamten Markt übernehmen können. Wir verlieren damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Peripherie und liefern uns längerfristig bei der Ausschreibung von Schülertransporten und Liniendiensten den Großen aus“, warnt Noggler.
Das Dekret des Landeshauptmannes über die Mietbustätigkeit sei ein Negativbeispiel für die mangelnde Abschätzung der Folgen neuer Bestimmungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen: „Ich glaube zwar nicht, dass die Neuregelung das Ziel verfolgt hat, die Kleinstunternehmen vom Markt zu fegen. Die Bestimmung hat diesen Effekt aber jedenfalls zur Folge. Deshalb ist sie zu korrigieren“, verlangt Noggler. Es gehe prinzipiell darum, bei allen Neuregelungen die Folgen auf die Wirtschaft und die Bürgerschaft vorab abzuschätzen, um solche Negativbeispiele in Zukunft von vorne herein zu vermeiden.