Über Windräder lässt sich trefflich streiten und abstimmen

Windkraftbranche: Ausbau unverzichtbar

Mittwoch, 22. Januar 2025 | 16:03 Uhr

Von: apa

Die Windkraftbranche lässt sich nach der nicht bindenden, negativen Volksbefragung in Kärnten und Gegenwind durch den neuen US-Präsidenten Donald Trump den Wind nicht aus den Rädern nehmen. Die IG Windkraft verweist viel mehr auf die Bedeutung der Alternativenergiegewinnung mit Windrädern – und die Unverzichtbarkeit des Ausbaus, um Österreich aus dem Energie-“Schraubstock Putin-Trump” herauszubekommen. Indes will eine Kanzlei die Kärntner Volksbefragung beim VfGH anfechten.

Die kritische Kärntner Stimmung werde nicht übergreifen. Auch die dort Windkraft-gegnerische FPÖ, die die Befragung vorangetrieben hat, sei insgesamt grundsätzlich “pragmatisch”, wenn es um leistbare Energie im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gehe, sagte der neue IG-Windkraft-Obmann, Ex-ÖVP-Politiker Josef Plank vor Journalistinnen und Journalisten in Wien auf Nachfragen. Zumindest wünsche er sich das angesichts der laufenden Regierungsverhandlungen. Angesichts des angekündigten Förderstopps für PV-Anlagen, sollte es zur FPÖ-ÖVP-Regierung kommen, verwies er darauf, dass für die Windkraft Förderungen weiter notwendig sind.

Es gehe um die Energieunabhängigkeit Österreichs. “Egal woher fossile Energie kommt, sie kommt nicht aus Österreich”, sagte IG-Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. Und für die angestrebte Unabhängigkeit sei ein weiterer Ausbau der Windkraft nicht zuletzt angesichts eines weiter steigenden Stromverbrauchs unverzichtbar. Was Abhängigkeiten von fossilen Energien wie Gas kosten können, zeige der russische Krieg gegen die Ukraine. Somit diene Windkraft nicht nur dem Standort mit günstigem Strom sondern insgesamt der Sicherung des Wohlstands in Österreich. Mit den bestehenden Investitionen werde bereits ein enormer Beitrag zum Energiesystem geleistet.

Windkraft für Wettbewerbsfähigkeit des Standorts – auch in Kärnten

Wie wichtig die Windkraft für Wettbewerbsfähigkeit und Standort ist, wurde von den Windkraftvertretern mit einer Liste an Industriebetrieben untermauert, die selbst auf diese setzten und direkte Abnehmer des günstigen Stroms seien. Das sei unter vielen anderen namhaften Betrieben etwa Infineon mit seinem Österreich-Sitz und tausenden Mitarbeitern in Villach in Kärnten. Der Strom sei nicht nur günstig sondern die Versorgung sicher und stabil, vor allem im Winter wenn weniger Wasserkraft erzeugt wird.

Der Angriffspunkt sei eben, dass die Windräder sichtbar seien. Die Bodenversiegelung im Zuge der Errichtung sei aber im Sinne des Gesamtnutzens marginal, hieß es. Hier würden von manchen Fakten verbreitet, die keine seien. Das sei bedauerlich, heize – grundsätzlich begrüßenswerte – Diskussionen an. Dass der Wert von Immobilien sinke, kämen Windräder in Sichtweite, wie das US-Präsident Trump zuletzt sagte, sei “mit vielen Studien untermauert nicht der Fall”, sagte Maringer.

Anfechtung von Kärntner Volksbefragung bei VfGH angekündigt

Unterdessen hat eine Wiener Kanzlei angekündigt, die Volksbefragung in Kärnten beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Florian Berl von Onz & Partner bestätigte am Mittwoch auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der “Kleinen Zeitung”. Berl, der auch mehrere Windparkbetreiber unter seinen Klienten hat, sieht vor allem in der Fragestellung (“Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?”) Anknüpfungspunkte für eine Anfechtung.

“Suggestivfragen bei einer Volksbefragung sind unzulässig”, erklärte Berl im APA-Gespräch. Eine solche könne aber hier gegeben sein, weil in der Frage eine Verknüpfung zwischen dem “unzweifelhaft wichtigen Naturschutz einerseits und Windrädern andererseits” gegeben sei. Oder einfach ausgedrückt: “Die Befragten mussten sich entscheiden: Entweder Naturschutz oder Windkraft. Das ist etwas, das ich als wertende Fragestellung betrachte.”

Ein weiterer Anknüpfungspunkt sei, dass die Regionen “Berge” und “Almen” nicht eindeutig abgegrenzt worden seien. Aus der Fragestellung sei außerdem nicht klar hervorgegangen, ob man über ein generelles Windkraftverbot in Kärnten oder nur auf Bergen und Almen abstimmt. Die Anfechtung, mit der die Befragung für nichtig erklärt werden soll, werde kommende Woche eingebracht, mit einer Entscheidung wird nicht binnen eines Jahres gerechnet.

Experte vom Ablauf und Infos zu Befragung “überrascht”

Verfassungsexperte Peter Bußjäger hat sich am Mittwoch im Ö1-“Morgenjournal” dazu geäußert, dass ein generelles Windkraftverbot in Kärnten laut Verfassungsdienst des Landes wohl nicht möglich sei. Bereits vor der Befragung hatte Bußjäger selbst solche Bedenken geäußert: “Es überrascht, dass diese Bedenken erst im Nachhinein kommuniziert werden”, erklärte der Jurist dazu. Insgesamt finde er es schade, “dass über ein so wichtiges Instrument so ein Streit ausbricht”. Das sei “sicher nicht im Interesse der direkten Demokratie”. Es sollte im Vorfeld einer Befragung umfassende Informationen geben – eben auch darüber, ob ein Verbot auch rechtlich umsetzbar ist.

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