Von: mk
Bozen – Wenn man im Innenraum von Restaurants und Bars an Tischen Speisen und Getränke konsumieren will, braucht es seit gestrigem Freitag in Südtirol den Grünen Pass. Dem Wirt obliegt die Kontrollpflicht. Wie Bürgermeister Renzo Caramaschi gegenüber der Tageszeitung Alto Adige erklärt, wurden in Bozen keine Strafen ausgestellt. Die Bürger hätten sich kooperativ gezeigt. Die Betreiber der Lokale reagieren dagegen mit Skepsis.
„Wir können nicht jeden kontrollieren“, betont Mirco Benetello vom Verband der Selbstständigen laut Alto Adige. Dafür fehle die Zeit. „Jetzt gibt es viele sonnige Tage mit nur wenigen Gästen, die sich im Innenbereich aufhalten. Wir werden sehen, was an regnerischen Tagen passiert.“
Sollten Gäste ohne Grünen Pass an Tischen im Inneren von Restaurants und Bars sitzen, drohen Strafen, und zwar sowohl für die Kunden als auch für die Betreiber: Zwischen 400 und 1.000 Euro werden fällig. Wiederholen sich derartige Fälle dreimal an drei verschiedenen Tagen, kommt es zur Schließung des Lokals, die von einem bis zu zehn Tagen dauern kann.
Mit einer entsprechenden App auf dem Handy kann das Personal in Bars und Restaurants den QR-Code des Greenpasses lesen. Allerdings sind in Südtirol noch immer rund 30.000 Grüne Pässe aufgrund von Informatik-Problemen in Rom blockiert. Nachweise auf Papier könnten unterdessen gefälscht sein. Die Betreiber sind deshalb verunsichert.
Viele wenden sich mit Fragen an die zuständigen Verbände der Berufskategorie. So macht die etwa Regelung stutzig, dass ein Kellner, der den Green Pass von Gästen kontrolliert, selbst nicht geimpft sein muss. Manche Betreiber, die Arbeitermenüs oder einen Mensadienst anbieten, wollen wissen, ob in diesem Fall ebenfalls den Grüne Pass überprüft werden muss. Die Antwort lautet ja.
Gleichzeitig sind viele Kunden zuvorkommend und zeigen von sich aus den Greenpass, wenn sie ein Lokal betreten. Einige Betreiber sehen die Neuerung deshalb gelassener. „Es gibt keine Proteste und die Kontrollen nehmen nur wenige Augenblicke in Anspruch“, erklärt etwa Anna Grimaldi vom Restaurant “Litalissimo” im Einkaufszentrum Twenty gegenüber dem Alto Adige.
Den Grünen Pass erhalten bekanntlich jene Personen, die eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen: gültige Impfung gegen Sars-CoV-2, nachgewiesene Genesung von einer Sars-CoV-2 Infektion oder ein offizielles negatives Testergebnis. Das Ergebnis des Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein.