Von: luk
Bozen – Wie von der Landesregierung Ende März beschlossen, können Unternehmen, die einen erheblichen Umsatzrückgang auf Grund des Covid 19-Notstandes verzeichnet haben, entweder Zuschüsse oder Fixkostenbeiträge in Anspruch nehmen. Informationen zu beiden Unterstützungsformen finden sich auf den Webseiten des Landes.
Ansuchen um Zuschüsse ab 19. April
Ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe sowie Privatzimmervermietung die Ansuchen um Zuschüsse stellen. Es handelt sich um Pauschalbeiträge in Höhe von 3000 bis 10.000 Euro, je nach Anzahl der Beschäftigten des Antragstellers. Die Parameter hierfür werden ab morgen (16. April) auf der Landeswebseite zu finden sein. Anträge können in der Folge bis zum 30. September 2021 online über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes eingereicht werden und werden dann chronologisch bearbeitet.
Parameter für Fixkostenbeiträge ab 16. April online
Ebenfalls am morgigen Freitag, 16. April, werden die Parameter für die Errechnung der Fixkostenbeiträge online gestellt. Dieser Dienst ist noch nicht aktiv. Darum angesucht werden kann voraussichtlich ab Juni und bis zum 30. September 2021 über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes. Ansuchen können Freiberufler, Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol eine oder mehrere nachstehende Tätigkeiten ausüben: Handwerk, Industrie, Handel; Gastgewerbe, Privatzimmervermietung; Dienstleistungen, mit Ausnahme von Finanzdienstleistungen (Banken), Versicherungen, Pensionskassen; Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaftsbetriebe. Voraussetzung ist ein Mindestumsatz (2019) von mehr als 30.000 Euro. Es werden Beihilfen gewährt, die auf die Fixkosten im Verhältnis zum Umsatzrückgang bemessen werden, bis zu einem maximalen Beitrag von 100.000 Euro.
Banken-Vorfinanzierungen auf Covid-Fixkostenbeiträge
Die Landesregierung und die Südtiroler Banken (Sparkasse, Volksbank, Raiffeisen) haben sich darauf verständigt, dass den anspruchsberechtigten Unternehmen, die aufgrund eines Umsatzrückgangs ab 30 Prozent Covid-Fixkostenzuschüsse des Landes erhalten, eine entsprechende Vorfinanzierung gewährt werden kann.
Die Unternehmen können die Vorfinanzierungen bei ihrer Hausbank anhand der von den Banken bereitgestellten Formulare ab Mai beantragen, und die Banken werden zeitnah 90 Prozent des zustehenden Landeszuschusses nach entsprechender Prüfung gewähren. Die Anträge um die Vorfinanzierung müssen die Berechnung des zustehenden Fixkostenzuschusses auf der Grundlage der Richtlinien des Landes enthalten, die ab Anfang Mai veröffentlicht sein werden, und sind bei den Banken über einen Wirtschaftsberater, einen Verband oder einen sonstigen akkreditierten Vermittler einzureichen.