Von: luk
Bozen – Seit 5. April kann über ein Wettbewerbsverfahren um Förderbeiträge für Investitionsmaßnahmen angesucht werden. Die Frist für die Einreichung der Anträge verstreicht mit Ende Juli. „Wichtig ist, dass mit dem Förderansuchen auch eine kurze Beschreibung des Investitionsvorhabens abgegeben wird, ansonsten wir der Antrag archiviert“, erklärt lvh-Präsident Gert Lanz.
Sechs Millionen Euro wurden für die dritte Wirtschaftsförderschiene bereitgestellt, um Investitionen in bewegliche Güter wie Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Hard- und Software sowie digitale Technologien für neue oder erweiterte Betriebsstätten oder für neue Produktionsprozesse zu ermöglichen. Dank verschiedener Kriterien wie zum Beispiel die Mitarbeiteranzahl, Strukturschwäche, Bestandsnutzung, Wachstum oder Qualifizierungen (wie der Meisterbrief oder die Einstellung von Lehrlingen) haben im Rahmen dieser Förderschiene auch Kleinbetriebe wieder die Chance, eine Investitionsbeihilfe zu erhalten. “Wir haben uns seit Aussetzung der Kapitalbeiträge im Jahr 2014 für eine Wiedereinführung derselben stark gemacht, weil wir überzeugt sind, dass dieses Fördersystem für Kleinst- und Kleinbetriebe da einzig effiziente ist. Betriebe können ihre Anträge noch bis zum 31. Juli einreichen“, betont lvh-Präsident Gert Lanz.
Zusätzlich zu den Antragsformularen ist seit einigen Wochen auch eine kurze Beschreibung (max. 100 Wörter) in Hinblick auf die Folgen und Auswirkungen der geplanten Investitionen erforderlich. „All jene Betriebe, die die Anträge bis Mitte Juni abgegeben und keinen Bericht geliefert haben, bekommen nun eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen Landesamt, diesen mit Angabe der Aktnummer und des Jahres, innerhalb von 15 Tagen über PEC nachzureichen. Wird nach Ablauf dieser Frist keine Dokumentation vorgelegt, wird der Antrag archiviert“, informiert Lanz.