Rahmenvertrag

Wirtschaftsverbände und Alperia reagieren auf Abschaffung des geschützten Strommarkts

Montag, 01. Februar 2021 | 10:54 Uhr

Von: mk

Bozen – Der geschützte Strommarkt für Klein- und Mittelunternehmen ist seit Januar 2021 abgeschafft. Der Übergang dieser Kunden wird mit einer Regelung der staatlichen Aufsichtsbehörde ARERA reglementiert. Kunden, die sofort auf den freien Markt wechseln wollen, können von einem Rahmenvertrag zwischen Alperia und der dem Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige angeschlossenen Verbänden profitieren.

Die italienische Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) hat mit der „delibera“ 491/2020/R/eel die Durchführungsbestimmungen für die Einführung des „Servizio a tutele graduali“ (STG) erlassen. Diese Regelung dient dazu, den Übergang der Klein- und Mittelunternehmen vom geschützten auf den freien Strommarkt zu begleiten und erfolgt 2021 in zwei Schritten.

Betroffen sind alle Firmenkunden mit einer vertraglichen Stromleistung in Niederspannung über 15 kW, die noch keinen Stromanbieter auf dem freien Markt gewählt haben und folgende Kriterien erfüllen:
• unter 50 Mitarbeiter
• und ein Umsatz bis zu zehn Millionen Euro

Nicht-Haushaltskunden, die ihren Strom aus Niederspannungsleistungen von 15 kW oder weniger beziehen, müssen eine Selbsterklärung ausfüllen, die das Vorhandensein aller drei Größenanforderungen für Kleinstunternehmen erfüllen, das heißt weniger als zehn Beschäftigte, Jahresumsatz oder Gesamtbudget bis zu 2 Millionen Euro und vertragliche Leistung bis zu 15 kW. Diese werden weiterhin im geschützten Grundversorgungsdienst beliefert.

Was passiert für die Kunden der STG im ersten Halbjahr 2021?

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 werden die betroffenen Stromlieferverträge vorübergehend jenem Stromlieferanten zugesprochen, der den geschützten Strommarkt in der Zone, in der sich der Stromzähler des Unternehmens befindet, verwaltet.
Die Vertragskonditionen sind in diesem Zeitraum jene des staatlich definierten PLACET-Angebotes.

Was passiert ab dem 1. Juli 2021?

Die Kunden, welche sich mit 1. Juli noch in der „Tutela Graduale“ befinden und nicht vorher auf den freien Markt gewechselt haben, werden ab dem 1. Juli 2021 zur Versteigerung angeboten. Dabei können Energieanbieter aus ganz Italien teilnehmen. Der Kunde findet sich dann mit einem Vertrag eines neuen Energieanbieters wieder, und zwar jenem, der die Versteigerung gewonnen hat.

Wie können betroffene Unternehmen darauf reagieren?

Die betroffenen Unternehmen können jederzeit auf den freien Markt wechseln mit einem Energieanbieter ihrer Wahl. Auf diese Weise entscheiden sie selbst über Vertragskonditionen und Angebot. Ein Rahmenvertrag zwischen Alperia und dem Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige garantiert den Mitgliedsbetrieben vom Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, Hoteliers- und Gastwirteverband, Südtiroler Bauernbund, Unternehmerverband Südtirol, der Vereinigung Südtiroler Freiberufler und dem Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister vorteilhafte Konditionen für die Energielieferung sowie grüne Energie aus Südtiroler Wasserkraft. Die Betriebe leisten somit auch einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Weitere Vorteile der Zusammenarbeit sind die Verankerung von Alperia im Territorium sowie die Nähe zu den Betrieben durch zweisprachige Ansprechpartner vor Ort.
Alle Mitgliedsbetriebe, welche bereits von dem Rahmenabkommen mit Alperia profitieren, befinden sich auf dem freien Strommarkt und müssen daher nichts weiter unternehmen.

Die Abschaffung des geschützten Strommarktes für alle anderen Kategorien, sprich für Kleinstunternehmen und für Privatpersonen, ist von der italienischen Strombehörde ab 1.Januar 2022 geplant.

Bezirk: Bozen