Von: mk
Bozen – Die Grundprinzipien des WoBi sind die soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit, die als zentrale Bausteine für das Handeln definiert werden. Wesentliche Maßnahmen im Sinne der geforderten Nachhaltigkeit sind die Stärkung der sozialen Arbeit sowie der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit und die konsequente Umsetzung energetischer Modernisierungen.
Das WoBi und die Landesregierung haben die zukünftigen Leitlinien für das Wohnbauinstitut beschlossen. Das Statut wurde den neuen Herausforderungen angepasst.
Die in den Leitlinien festgehaltenen Grundsätze und neu definierten institutionellen Ziele des WoBi wurden in der Neufassung des Statutes festgeschrieben.
Das bisher gültige Statut wurde 1972 bei der Gründung des Institutes und in unwesentlicher Form mit Beschluss des Verwaltungsrates Nr. 21 vom 15.01.2002 abgeändert.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, die den Aufbau der Verwaltung und den Aufgabenbereich des Institutes betreffen, wegen der sich generell gewandelten Anforderungen an das Institut und auch wegen des sich im Laufe der Zeit veränderten Gebrauchs der Ausdrucks- und Schreibweise hat sich die Notwendigkeit ergeben das bestehende Statut zu überarbeiten und in ein moderneres, zeitgemäßes Korsett zu bringen.
Dabei wurde folgendes neu formuliert:
· die in den Leitlinien definierten Grundsätze zur sozialen und gesellschaftlichen Stärkung des Wobi wurden aufgenommen;
· Gemeinwesenarbeit wurde als wichtige Tätigkeit festgeschrieben;
· Die Dienstleistungen für die Mieterinnen und Mieter sind ein wichtiger Schwerpunkt;
· die Neuregelung der Zusammensetzung und der Amtsdauer des Verwaltungsrates;
· die Möglichkeit der Inanspruchnahme moderner Techniken, wie Audio- und Videokonferenzen wurde vorgesehen;