ASGB schlägt Anpassung der Einreichfrist vor

“Wohnbau-Landesbeiträge für Erstwohnungen zu schwerfällig und unsicher”

Donnerstag, 06. Juli 2017 | 12:45 Uhr

Von: luk

 

Bozen – “Seit der Umstellung der Landesbeiträge auf die Eeve haben sich die Bearbeitungszeiten für Wohnbau-Gesuche für den Kauf der Erstwohnung auf bis zu zwölf Monate verlängert, was zu großer Unsicherheit bei denjenigen führt, welche für ihre Familie eine Erstwohnung kaufen wollen. Erst nach einem Jahr erhalten die Bürger die definitive Zusage, ob ihr Gesuch um Wohnbauförderung angenommen worden ist oder nicht. Manche Bürger wenden sich vor Ablauf der sechs Monate verzweifelt an die Ämter, erhalten aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Sicherheit. Denn nicht die Abgabe des Gesuches, sondern erst das Dekret des Landesrates Dr. Tommasini  garantiert schließlich nach einem Jahr den Beitrag. Ob die Landesförderung im Einzelfall schließlich gestrichen wird, da es vielleicht Probleme bei der sehr komplexen Gesuchseinreichung, dem Einkommen, der Rückzahlbarkeit, oder den Voraussetzungen gegeben hat, erfahren die Betroffenen erst dann, wenn es für ein Neugesuch zu spät ist”, so der ASGB.

Es kommt auch zu Ablehnungen, die nicht dem Gesuchsteller anzukreiden sind, und zu Rekursen und mehr Verwaltungsaufwand führen.

„Die lasche Bearbeitungszeit ist gegenüber der rigiden Einreichfrist viel zu lang“, meint Wohnbau-Berater im ASGB Christian Peintner, „denn das Wohnbaugesetz (Art.49/2 Lg. 13/98) sieht vor, dass die Gesuche bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung des Kaufvertrages abgegeben werden dürfen. Als das Gesetz im Jahre 1998 geschrieben worden ist, war das ja in Ordnung, aber seit der Eeve-Umstellung  gelten leider viel längere Bearbeitungszeiten von Seiten der Wohnbau-Ämter.”

“Die Bearbeitungszeit darf schon aus logisch-rechtlichen Gründen nicht länger als die Sperrfrist für die Gesuchseinreichung sein.” Der Vorschlag des ASGB lautet: Ab sofort sollen Gesuche nicht nur innerhalb von  sechs Monaten nach Registrierung des Kaufvertrages eingereicht werden können, sondern auch nach diesem Datum. “Das würde nicht zuletzt auch den Mitarbeitern der Ämter helfen, und die Flut an Gesuchen zu Stoßzeiten und Probleme bei Unterbesetzung verringern. Am öffentlichen Budget und an der sozialen Gerechtigkeit entstünde bei einer Verlängerung der Einreichefrist kein Schaden, sondern besonders bei letzterer nur positive Effekte.”