Von: luk
Bozen – Wie die rund 68,8 Millionen Euro für die Wohnbauförderung 2018 aufgeteilt werden, hat die Landesregierung heute festgelegt.
“Wohnen ist Grundbedürfnis, deshalb wollen wir eine angemessene Wohnraumversorgung sicher stellen – heuer unterstützen wir Menschen, die in Südtirol ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder in Stand setzen mit insgesamt rund 68,8 Millionen Euro”, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute im Anschluss an die Regierungssitzung. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Wohnbauförderung sind also im Bezug auf das Vorjahr angestiegen. 2017 hatte die Landesregierung für die Wohnbauförderung rund 51,4 Millionen Euro budgetiert.
Die Finanzmittel und den Verteilungsschlüssel im Hinblick auf EU- und Nicht-EU-Bürger hat die Landesregierung festgelegt. Berücksichtigt werden dabei einerseits die zahlenmäßige Stärke und zum anderen der Bedarf der Zielgruppen. Für die Aufteilung der Mittel werden die Zahl der Ansässigen in Südtirol im Jahr 2016 berücksichtigt, ebenso wie die 2016 zugelassen Gesuche.
Bevölkerungsanteil und Bedarf
Laut ASTAT waren zu Jahresende 2016 in Südtirol 493.159 EU-Bürger ansässig. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 94,07 Prozent. Zu dieser größten Gruppe gehören vor allem Südtiroler der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe sowie eine kleinere Gruppe von Bürgern aus anderen Regionen Italiens und anderen europäischen Ländern, die in Südtirol leben. Die Nicht-EU-Bürger machen mit 31.097 Personen 5,93 Prozent der Ansässigen aus.
Was den Bedarf an Wohnbauförderungen betrifft, so liegt dieser bei den Nicht-EU-Bürgern mit insgesamt 43 genehmigten Ansuchen bei 1,75 Prozent. Die EU-Bürger haben hingegen 98,25 Prozent der genehmigten Gesuche vorgelegt (2409 genehmigte Gesuche). Daraus ergibt sich der Verteilungsschlüssel für 2018, nach dem 95,12 Prozent der Mittel für die Wohnbauförderung an EU-Bürger gehen, was rund 65,4 Millionen Euro entspricht. 4,88 Prozent der Mittel für Wohnbauförderungen und somit rund 3,4 Millionen Euro werden Nicht-EU-Bürgern zugewiesen. “Der Anteil der Mittel für die Nicht-EU-Bürger ist leicht rückläufig”, berichtete Kompatscher. 2017 waren es noch 5,25 Prozent.
Familien fördern
“Durch die Wohnbauförderung erhöhen wir für viele Menschen die Lebensqualität, wobei vor allem die Familien der drei Sprachgruppen aus Südtirol zum Zug kommen”, unterstreicht Wohnbaulandesrat Christian Tommasini, der den Beschluss eingebracht hat.
Einwanderer können um die Wohnbauförderung ansuchen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechungen in Südtirol ihren Hauptwohnsitz haben und seit mindestens drei Jahren in Südtirol arbeiten.