Von: luk
Bozen – Leistbares Wohnen gilt als Quadratur des Kreises. “Der letzte Vorschlag des Landesrates Tommasini zur „Verbesserung“ des Wohnbauförderungsgesetzes lässt Sozialverbände den Kopf schütteln”, sagt Olav Lutz, stellvertretender Landesvorsitzender des KVW. “Regelungen, die erst kürzlich erlassen wurden, werden zurück genommen und mit weiteren Hürden versetzt.” “Wer sich eine soziale Verbesserung und Gerechtigkeit erwartet hat, wird enttäuscht”, findet Olav Lutz, Sprecher der Arbeitsgruppe Wohnen im KVW.
“Das Raumordnungsgesetz wurde vom Landtag noch nicht genehmigt, nun kommt das Wohnbauförderungsgesetz, welches ähnlich der Raumordnung den Wirtschaftsverbänden entgegen kommt, als es eine soziale Maßnahme darstellt. Die Sozialbindung, welche noch vor kurzem von 20 Jahren auf zehn Jahre reduziert wurde, wird nun wieder auf 20 Jahre erhöht. Wieso fragt man sich? Bei anderen Förderungen wie z.B. in der Landwirtschaft besteht die Verpflichtung von zehn Jahren. Wieso jetzt wieder diese Kehrtwende?”, so Lutz.
“Das zinslose Darlehen ersteht wieder auf. Als die Zinsen noch im zweistelligen Bereich waren, war diese Form interessant. Mit den derzeit historisch niedrigen Zinsen, wurde für diese Förderungsform in den vergangenen zehn Jahren kaum mehr angesucht. Da der Schenkungsbeitrag 45 Prozent des zinslosen Darlehens ausmachte, entschieden sich fast alle Ansuchenden für dieses Modell. Nun wird das zinslose Darlehen wieder eingeführt”, fragt Lutz.
“Die Entscheidung beim Kauf die geförderte Nettowohnfläche einer zu fördernden Wohnung von 110 qm auf 130 qm zu erhöhen, lässt jeden normalen Häuslebauer staunen. Es soll Grund gespart werden, und nun darf die Fläche beim Kauf auf 130 qm erhöht werden? Bei Neubau bleiben die 110 qm Nettofläche?! Wer sich heutzutage in Südtirol eine 130 qm Wohnung kaufen kann, braucht keine Landesförderung, wenn man weiß, dass solche Wohnungen leicht über eine halbe Million Euro kosten! Gleichzeitig werden die Maße einer geeigneten Wohnungreduziert. Somit soll derjenige, der in einer kleinen Wohnung ist, angehalten werden, dort wohnen zu bleiben und derjenige, der einen finanzkräftigen Sponsor hat, kann sich die Villa mit 130 qm kaufen und bekommt noch einen Landesbeitrag”, heißt es weiter.
“Die wahren Probleme des leistbaren Wohnens wurden nicht ansatzweise gelöst”, findet Olav Lutz.
Er nennt
– die Ungerechtigkeiten der EEVE in der Wohnbauförderung, welche ehrliche Leute bestrafe, die lange Jahre angespart haben und keine Möglichkeit haben, ihr Einkommen zu manövrieren.
– die Leute, die aufgrund der rigiden Punkteregelung wegen Nichterreichens der nötigen Punkteanzahl gänzlich aus der Wohnbauförderung herausfallen; sie stehen weiterhin ohne Förderung da.
– junge Familien, wo ein Elternteil in den vergangenen zwei Jahren die eigenen Kinder betreute und nun wegen des vorgegebenen Lebensminimums keine Landesförderung erhalten, weil sie nicht mehr Kredit aufnehmen können.
Für Jugendliche, welche versäumt haben die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abzugeben, wurde im neuen Wohnbaugesetz auch keine Lösungen für dieses Problem gefunden.
Die bürokratischen Hürden wurden auch nicht gelöst, und die Beschleunigung der Bearbeitung der Akte kann auch nur verbessert werden, wenn das zuständige Landesamt die nötigen Personalressourcen erhält.
„Leistbares Wohnen ist noch weit weg und eine Besserung nicht in Sicht“, findet Olav Lutz, „wir als KVW, welche die Probleme und Sorgen des kleinen Menschen tagtäglich kennen, fordern, dass die machbaren Lösungen welche von unserer Arbeitsgruppe Wohnen im KVW ausgearbeitet wurden, nicht nur Gehör finden, sondern auch angewandt werden, und das Wohnbauförderungsgesetz wieder ein Sozialgesetz wird, und nicht nur ein Gesetz zur Ankurbelung der Wirtschaft und Spielwiese diverser Interessensverbände ist“.