Von: luk
Bozen – Das Wohnbaukomitee befasst sich mit Beschwerden gegen Entscheidungen zum Wohnbau und des Wobi. In den vergangenen Jahren wurden rund 400 Eingaben behandelt. Nun ist es neu ernannt worden.
Die Wohnbauabteilung des Landes vergibt jedes Jahr zahlreiche Beiträge, um Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung ihres Eigenheimes zu unterstützen. Gegen jede Entscheidung des zuständigen Landesregierungsmitgliedes, der Abteilung Wohnungsbau oder des Wohnbauinstitutes kann Beschwerde eingelegt werden. Das zuständige Gremium dafür ist das Wohnbaukomitee.
Die Landesregierung hat heute (12. März) auf Antrag der zuständigen Landesrätin Ulli Mair die Mitglieder des Komitees neu bestimmt. Bis zum Ende der laufenden Amtsperiode gehören neben Landesrätin Mair, die den Vorsitz innehat, auch die Landesrätinnen Rosmarie Pamer und Magdalena Amhof sowie die Landesräte Peter Brunner (übernimmt die Aufgabe des stellvertretenden Vorsitzenden) und Christian Bianchi dem Gremium an.
“Das Land unterstützt dabei, Wohnraum zu erhalten. Wenn Entscheidungen nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden, haben diese die Möglichkeit, beim Wohnbaukomitee Beschwerde einzulegen. Das Komitee überprüft daraufhin die Entscheidungen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und stellt sicher, dass alle relevanten Umstände angemessen berücksichtigt wurden. Auf dieser Basis kann das Wohnbaukomitee Entscheidungen anpassen oder korrigieren, sofern festgestellt wird, dass sie nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen oder wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt worden sind”, betont Landesrätin Mair.
Das Wohnbaukomitee ist bei der Landesabteilung Wohnungsbau angesiedelt, das Verwaltungsamt für den geförderten Wohnbau besorgt den Sekretariatsdienst. Das Wohnbaukomitee trifft die endgültige Entscheidung über eingegangene Beschwerden, die gegen Entscheidungen des zuständigen Landesregierungsmitgliedes für Wohnbau, der Führungskraft der Landesabteilung Wohnungsbau, Beschlüsse der Zuweisungskommission des Wohnbauinstituts oder Maßnahmen der Präsidentin (oder des Präsidenten) des Wohnbauinstituts vorgebracht werden. In der vergangenen Legislatur hat sich das Wohnbaukomitee 21 Mal getroffen. Dabei wurden 391 Aufsichtsbeschwerden behandelt. 174 davon waren Beschwerden gegen Maßnahmen des Direktors der Abteilung Wohnungsbau oder der Landesrätin für Wohnbau, 271 Beschwerden wurden gegen Entscheidungen des Wohnbauinstituts eingereicht.