Gesuche bis zum 28. März 2024 möglich

Zertifizierung für Geschlechtergleichstellung: Es gibt Fördermittel

Freitag, 02. Februar 2024 | 10:46 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Abteilung für Chancengleichheit der Präsidentschaft des Ministerrats hat kürzlich eine Ausschreibung im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) veröffentlicht. Diese regelt die Beiträge, die darauf abzielen, den Zertifizierungsprozess der Geschlechtergleichstellung in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben zu erleichtern. Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Beiträge endet am 28. März 2024.

Der Nationale Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) verfolgt das Ziel, Italien in ein nachhaltigeres, widerstandsfähigeres und besser auf die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitetes Land zu verwandeln. Dadurch soll der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt des Landes gefördert werden.

Das „Zertifizierungssystem für Geschlechtergleichstellung“ untersteht der Abteilung für Chancengleichheit der Präsidentschaft des Ministerrats und ist wesentlicher Bestandteil des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR). Unioncamere, die Vereinigung der italienischen Handelskammern, ist für die operative Umsetzung verantwortlich, während die Handelskammern als Informations- und Kontaktstellen auf lokaler Ebene eingebunden sind. Das „Zertifizierungssystem für Geschlechtergleichstellung soll Unternehmen dabei unterstützen und motivieren, Maßnahmen zur Überwindung der geschlechterspezifischen Unterschiede umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Schlüsselbereiche, die für die Karriereentwicklung von Frauen entscheidend sind. Zertifizierte Unternehmen können von verschiedenen Vorteilen profitieren.
In diesem Zusammenhang wurde eine Ausschreibung veröffentlicht, um Zuschüssen an Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe für technische Unterstützungsdienste in Form von Gutscheinen sowie für Dienstleistungen zur Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung zu gewähren. Unternehmen, die die Zertifizierung für Geschlechtergleichstellung anstreben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. ihren Hauptsitz in Italien haben und im Handelsregister eingetragen sind), können bis zum 28. März 2024 um 16.00 Uhr den Antrag stellen. Das Antragsverfahren muss über die Website restart.infocamere.it weitergeleitet werden. Hierbei ist eine Anmeldung auf der Plattform mit SPID/CIE/CNS-Zugangsdaten erforderlich.

Diejenigen, die bereits Beiträge erhalten haben, können fünf Sitzungen mit Fachleuten vereinbaren. Dabei erhalten sie technische Unterstützung bei der Analyse von Verbesserungsbereichen und zur Umsetzung von Maßnahmen, um die festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Für diejenigen, die keinen Anspruch auf Beiträge haben, wird ein Informationspaket zur Verfügung gestellt, um sie bei der Initiierung des Zertifizierungsprozesses für die Geschlechtergleichstellung zu unterstützen. Nähere Angaben sind auf der Website https://certificazioneparitadigenere.unioncamere.gov.it zu finden.

„Die Einführung eines Zertifizierungssystems für Geschlechtergleichstellung bedeutet, die Einbeziehung von Frauen in die Arbeitswelt aktiv zu fördern und damit zur Schaffung eines faireren und vielfältigeren Arbeitsumfelds beizutragen. Die Handelskammer bietet Unterstützung für Unternehmen, die an der Initiative teilnehmen“, kommentierte Annemarie Kaser, Vorsitzende des Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums der Handelskammer Bozen.

Zudem engagiert sich aktiv die Handelskammer Bozen gemeinsam mit dem Land Südtirol für die Unterstützung der Rolle der Frauen in Unternehmen durch gezielte Initiativen im Rahmen des audits familieundberuf.

Weitere Auskünfte erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartnerin Caterina Sperandio, Tel. 0471 945 543, E-Mail: caterina.sperandio@handelskammer.bz.it.

Bezirk: Bozen