Von: mk
Bozen – In einem Artikel des Tagblattes „Dolomiten“ vom 26. März ist zu lesen, dass die vielen Zimmervermieter in der Landeshauptstadt Bozen das „Gleichgewicht im Hotelierssektor“ durcheinanderbringen würden – zudem sei laut dem Vizebürgermeister von Bozen eine strengere Reglementierung sinnvoll, z.B. durch eine Änderung des geltenden Landesgesetzes.
„Diese Betrachtungsweise müssen wir als VPS – die Interessensvertretung von mehr als 1.000 nicht gastgewerblichen Betrieben, welche Zimmer und Ferienwohnungen vermieten – allerdings hinterfragen“, erklärt der Verband der Privatvermieter Südtirols (VPS) in der einer Presseaussendung. In den getätigten Aussagen werde nämlich nicht klar zwischen traditionellen Privatvermietern und jenen Vermietern, die ihre Unterkünfte über Online-Plattformen wie Airbnb anbieten, differenziert. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass alle in denselben Topf geworfen werden.
Privatvermieter als Betriebe
Die Mitglieder des Verbandes der Privatvermieter Südtirols arbeiten als Betriebe und richten sich nach dem Landesgesetz für Privatvermieter mit acht Zimmern und/oder fünf Ferienwohnungen. Ihnen ist eine MwSt-Nummer zugeordnet, sie entrichten ordnungsgemäß Steuern und sämtliche vorgeschriebenen Abgaben wie z.B. die Ortstaxe. „Seit den Anfängen des Tourismus in Südtirol haben die traditionellen Privatvermieter wesentlich zum Aufbau des Wirtschaftszweiges im Land beigetragen. Sie sind somit seit jeher eine tragende Säule im Südtiroler Tourismus“, so der VPN.
Die Privatvermietung in Südtirol habe sich im Laufe der Jahrzehnte sehr positiv entwickelt. Inzwischen würden Südtirols Privatvermieter pro Jahr deutlich über zwei Millionen Nächtigungen ins Land bringen, wovon Stammgäste eine hohe Zahl einnehmen. Die Gäste wiederum seien ein wirtschaftlicher Multiplikator, durch die Nutzung von z.B. Bars, Restaurants, des Handels, von Infrastrukturen oder öffentlichen Einrichtungen entsteht eine zusätzliche Wertschöpfung in den Städten, Gemeinden und Tälern.