Von: luk
Bozen – Kunstschaffende können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rentenzuzahlung der öffentlichen Hand beanspruchen.
Sofern das Gesamtbruttoeinkommen im Jahr 2024 den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreitet, können Künstlerinnen und Künstler, die im Jahr 2024 selbst in einen Zusatzrentenfonds eigener Wahl einzahlen, mit einer Ergänzung von 500 Euro durch die öffentliche Hand rechnen. Voraussetzung für den Antrag einer Rentenzuzahlung ist die Einschreibung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler. Diese muss im kommenden Jahr bis spätestens 31. März 2025 erfolgen, und zwar in einem der jeweils zuständigen Kulturämter der deutschen, ladinischen oder italienischen Sprachgruppe. Die Rentenzuzahlung ist bis zum 30. November 2025 bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) zu beantragen.
Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Kunstschaffende aus den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film, die aus Südtirol stammen oder seit mindestens zwei Jahren in Südtirol leben und arbeiten.
Für diese Maßnahme, die sich vor allem an junge hauptberuflich freischaffende Künstlerinnen und Künstler richtet, werden jährlich Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Verwaltet werden diese Mittel der Region durch die beiden Länder Südtirol und Trentino laut Regionalgesetz Nr. 4 von 2020.
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